1. Nutzung des Caravanstellplatzes für Kurz- und Dauercamper
- Der Caravanstellplatz kann von Kurz- und Dauercamper genutzt werden. Es können Wohnwagen, Campingbusse, Wohnmobile sowie Beistellzelte auf einer Fläche von bis zu 100m² je Stellplatz aufgestellt werden.
- Die Saison gilt vom 01. April bis 31. Oktober. Dauercamper können den Caravanstellplatz ganzjährig nutzen.
- Der Stellplatz wird vom Hafenwart zugewiesen.
- Anmelde- und gleichzeitig entgeltpflichtig sind alle Personen, welche zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr den Caravanstellplatz nutzen.
- Toiletten, Waschanlagen sowie Elektroanschlüsse werden zur Verfügung gestellt.
- Für die Nutzer des Caravanstellplatzes gilt die Platzordnung (siehe Aushang).
2. Entgelt für Kurzcamping
Das Bruttoentgelt beträt in EUR pro Nacht
- Stellplatz einschl. Pkw mit einer Stellfläche bis max. 100m² 11,00 EUR pro Nacht einschl. Personen eines Haushaltes, Energie, Müll und Wasser
- Haustier pro Nacht 2,00 EUR
Bei einer Standzeit von 14 Tagen, werden nur 12 Tage berechnet. Bei einer Standzeit von 21 Tagen werden nur 19 Tage berechnet.
3. Entgelt für Dauercamper
Für die Buchung eines Dauerplatzes wird ein Gesamtentgelt erhoben. Darin sind enthalten: Stellplatz einschl. Pkw, Personen eines Haushaltes, Haustier, Müll und Wasser pauschal. Energiekosten in Höhe von 0,35 EUR/kWh werden gesondert gemäß Verbrauch nach Zählerstand berechnet. Das Bruttoentgelt beträgt (in EUR):
- Für die Zeit vom 01. April bis zum 31. Oktober (Hauptsaison):
Stellplatz einschl. Pkw mit einer Stellfläche bis max. 100m² 720,00 EUR
- Für die Zeit vom 01. November bis 31. März (Nebensaison):
Stellplatz einschl. Pkw mit einer Stellfläche bis max. 100m² 100,00 EUR
4. Zahlung / Nichtzahlung des Entgeltes
Für eine Kaution von 10,00 EUR erhält der Nutzer einen Schlüssel für die Sanitäranlagen. Bei Verlust des Schlüssels wird die Kaution einbehalten. Das Entgelt für Kurzcamper ist am Tage der Anreise im Hafenbüro zu entrichten. Dauercamper haben das Entgelt spätestens bis 14 Tage nach Vertragsabschluss auf das Gemeindekonto einzuzahlen. Wird das Entgalt nicht fristgemäss gezahlt, werden Camper / Dauercamper vom Caravanstellplatz verwiesen. Die Caravans sowie Zubehör wie Beistellzelt können in diesem Fall von der Gemeinde Altwarp zu Lasten des Eigentümer entfernt werden. Die Gebührenordnung ist ab 01.03.2008 gültig.
(im Original gez.) Jennricke Bürgermeisterin Altwarp
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